Kosten

Das Antoniushaus bietet rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche eine ganzheitliche Versorgung der uns anvertrauten Bewohnerinnen und Bewohnern an. Um dies gewährleisten zu können, werden jährlich im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen die entsprechenden Pflegesätze festgelegt

 

Die Pflegesätze für das Antoniushaus Seniorenheim betragen aktuell:

Im Regelfall können Sie erst ab Pflegegrad 2 einen Heimplatz im Antoniushaus beziehen.

Bei konkreten Fragen wenden Sie sich gerne an uns!

Die Ansprechpartner innerhalb der Einrichtung finden Sie hier.

gültig vom 01.01.2026 – 31.12.2026

Pflegeleistung 104,56 €
Entgeld für Unterkunft 27,14 €
Entgeld für Verpflegung 20,90 €
Investitionskostenanteil 17,98 €
Ausbildungsvergütung 5,68 €
Gesamtkosten täglich 176,26 €
   
Gesamtkosten monatlich
(30,42 Tage)
5.361,83 €
abzgl. Leistung der Pflegekasse 805,00 €
   
monatlich zu zahlender Betrag*: 4.556,83 €

zusätzliche Betreuung §43b (in der Regel Leistung der Pflegekasse)                                                           255,98 €

* ggfls. Kostenbeteiligung durch Pflegewohngeld oder Sozialhilfe

Heimbewohner:innen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von

  •  15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
  • 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate

in einem Pflegeheim leben.

gültig vom 01.01.2026 – 31.12.2026

Pflegeleistung 121,46 €
Entgeld für Unterkunft 27,14 €
Entgeld für Verpflegung 20,90 €
Investitionskostenanteil 17,98 €
Ausbildungsvergütung 5,68 €
Gesamtkosten täglich 193,16 €
   
Gesamtkosten monatlich
(30,42 Tage)
5.875,94 €
abzgl. Leistung der Pflegekasse 1.319,00 €
   
monatlich zu zahlender Betrag*: 4.556,94 €

zusätzliche Betreuung §43b (in der Regel Leistung der Pflegekasse)                                                           255,98 €

* ggfls. Kostenbeteiligung durch Pflegewohngeld oder Sozialhilfe

Heimbewohner:innen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von

  •  15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
  • 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate

in einem Pflegeheim leben.

gültig vom 01.01.2026 – 31.12.2026

Pflegeleistung 139,08 €
Entgeld für Unterkunft 27,14 €
Entgeld für Verpflegung 20,90 €
Investitionskostenanteil 17,98 €
Ausbildungsvergütung 5,68 €
Gesamtkosten täglich 210,78 €
   
Gesamtkosten monatlich
(30,42 Tage)
6.411,94 €
abzgl. Leistung der Pflegekasse 1.855,00 €
   
monatlich zu zahlender Betrag*: 4.556,94 €

zusätzliche Betreuung §43b (in der Regel Leistung der Pflegekasse)                                                           255,98 €

* ggfls. Kostenbeteiligung durch Pflegewohngeld oder Sozialhilfe

Heimbewohner:innen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von

  •  15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
  • 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate

in einem Pflegeheim leben.

gültig vom 01.01.2026 – 31.12.2026

Pflegeleistung 147,00 €
Entgeld für Unterkunft 27,14 €
Entgeld für Verpflegung 20,90 €
Investitionskostenanteil 17,98 €
Ausbildungsvergütung 5,68 €
Gesamtkosten täglich 218,70 €
   
Gesamtkosten monatlich
(30,42 Tage)
6.652,86 €
abzgl. Leistung der Pflegekasse 2.096,00 €
   
monatlich zu zahlender Betrag*: 4.556,85 €

zusätzliche Betreuung §43b (in der Regel Leistung der Pflegekasse)                                                           255,98 €

* ggfls. Kostenbeteiligung durch Pflegewohngeld oder Sozialhilfe

Heimbewohner:innen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von

  •  15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
  • 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate

in einem Pflegeheim leben.

In einem persönlichen Gespräch vor Ort erläutern wir Ihnen gerne die Zusammensetzung der Kosten für einen Heimaufenthalt.

Hier erhalten Sie auch Informationen bezgl. Pflegewohngeld und Sozialhilfe.