Liebe Besucher:innen des Antoniushauses!
Die neue Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die uns seit dem 21.03.2022 vorliegt, beinhaltet für das Antoniushaus keine Veränderungen, die für die Besucher:innen Relevanz haben würden.
Wir bitten weiterhin um die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Testnachweises, den Sie entweder extern in einer der Teststellen oder zu den bekannten Testzeiten im Antoniushaus durchführen lassen können.
Das Tragen der FFP-2-Masken ist verpflichtend, Sie dürfen jedoch in den Zimmern der Bewohner:innen abgelegt werden (das erachten wir jedoch nicht als sinnvoll).
Desweiteren können wir Sie nicht von der Pflicht entbinden, die Screening-Bögen wie gewohnt auszufüllen.
Falls Sie Erkältungssymptome haben, sehen Sie bitte davon ab, das Antoniushaus zu betreten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!